Spezialrisiken

Spezialrisiken erfordern spezifisches Know-How

Unternehmen müssen sich dem sich wandelnden Umfeld stets anpassen und neue Risiken im Blick haben. Die Digitalisierung, neue Kommunikationstechnologien und veränderte Geschäftsmodelle sind Beispiele für Veränderungen, die neue Versicherungslösungen erfordern.

Spezielle Versicherungen für Spezialrisiken

Wir verstehen Versicherungsschutz umfassend. Deshalb unterstützen wir Sie mit unserem Know-how auch in Spezialgebieten wie Cyber-Versicherungen, Organ-Haftpflichtversicherungen (D&O), Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Vorsorgeeinrichtungen (PTL), Berufshaftplicht-Versicherungen (PI), Vertrauensschadenversicherungen (Crime), Entführungs-, Erpressungs- und Lösegeldversicherungen (K&R) sowie Haftpflichtversicherungen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (EPL).

Ihr Mehrwert

  • Aufzeigen von Risiken in neuen Bereichen
  • Solide Überprüfung aktueller Lösungen für eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage
  • Umfassende Versicherungsdeckungen mit exzellentem Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Individuelle Produkte mit ganzheitlichem Beratungsansatz vom Risikomanagement bis zur Versicherungslösung
  • Fachspezialisten mit langjähriger Markterfahrung und grossem Know-How

Was bietet Verlingue?

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Unsere Beratung zu Ihren Spezialrisiken
  • Organ-Haftpflichtversicherungen (D&O)
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Vorsorgeeinrichtungen (PTL)
  • Vertrauensschadenversicherungen (Crime)
  • Entführungs-, Erpressungs-  und Lösegeldversicherung (K&R)
  • Berufshaftpflicht-Versicherung (PI)
  • Haftpflichtversicherungen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (EPL)
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Organ-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherung)
Immer mehr gesetzliche Vorgaben stellen höhere Anforderungen an eine sorgfältige Unternehmensführung, unabhängig davon, ob es sich um eine AG, GmbH oder Stiftung handelt. Das Management und die verantwortlichen Unternehmensorgane, von Kleinst- bis Grossunternehmen, sind heutzutage stark gefordert in der Verantwortung für ihr Unternehmen.
Zu Verantwortlichkeitsklagen gegen Verwaltungsräte und Geschäftsführer kann es auch in der Schweiz kommen. Mit der Übernahme von Organfunktionen besteht für Führungskräfte ein erhebliches Risiko, in persönliche Verantwortlichkeitsklagen verwickelt zu werden, ob berechtigte oder unbegründete Ansprüche geltend gemacht werden. Bei finanziellen Problemen der Gesellschaften oder im Konkursfall erheben Aktionäre und Gläubiger Schadenersatzansprüche an die Führungskräfte. Hinzu kommen eine steigende Anzahl von strafrechtlichen Ermittlungen und Anklagen sowie Klagen von Steuerbehörden und Sozialversicherern.
Die Sicherstellung des Gesellschaftsvermögens und insbesondere des Privatvermögens der verantwortlichen Personen ist von existentieller Bedeutung. Eine optimale Versicherungsdeckung schützt das Vermögen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab.
Wir beraten Sie gerne umfassend.
Nehmen Sie mit unseren Spezialisten Kontakt auf.
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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen für Vorsorgeeinrichtungen (PTL-Versicherung)
Die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen sind Verwalter bedeutender Vermögenswerte. Der Umgang mit diesem Kapital, das im Interesse der Versicherten sorgfältig, effizient und sicher zu verwalten ist, bringt für alle Beteiligten eine hohe Verantwortung mit sich.
Die mit der Verwaltung, Geschäftsführung oder Kontrolle der Vorsorgeeinrichtung betrauten Personen haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für von ihnen verursachte Schäden. Als oberstes Organ ist der Stiftungsrat verantwortlich für die Führung der Stiftung und damit für die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Im Zuge von volatilen Kapitalmärkten, versicherungstechnischen Unwägbarkeiten und einer verschärften Haftung, steigt das Bedürfnis sich angemessen abzusichern.
Das Deckungskonzept einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist auf die individuellen Bedürfnisse von Vorsorgeeinrichtungen und deren Organe abgestimmt und bietet einen umfassenden Schutz des Privat- und Stiftungsvermögens. Versichert sind die Entschädigung von begründeten oder die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen gegen die Stiftung (Berufs-Haftpflicht) oder gegen eine oder mehrere Personen (Organ-Haftpflicht). Auf Wunsch können zusätzlich auch Vertrauensschäden (Mitarbeiterkriminalität) mitversichert werden.
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Vertrauensschadenversicherungen (Crime)
Immer häufiger werden Unternehmen, egal welcher Grösse, Opfer von kriminellen Handlungen durch Mitarbeitende oder Dritte, sei es durch Diebstahl, Betrug, Verleumdung, Veruntreuung von Vermögenswerten oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Die finanziellen Verluste sind oft gross und können gerade für kleinere und mittlere Unternehmen existenziell sein.
Für diese sogenannten Vertrauensschäden gibt es Versicherungslösungen. Die Vertrauensschadenversicherungung schützt Sie als Unternehmen nicht nur vor Vermögensschäden, welche Ihnen durch Ihre Mitarbeitenden entstehen können, sondern auch vor Schäden verursacht durch Dritte in Form von Raub, Diebstahl oder jüngst auch sehr raffinierten Fällen von Social Engineering.
Wir unterstützen Sie mit unserem fundierten Wissen und organisieren am Versicherungsmarkt das passende Angebot.
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Entführungs- und Erpressungsversicherungen – Kidnapping und Ransom (K&R-Versicherung)
Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung nehmen die internationalen Aktivitäten vieler Unternehmen zu. Erpressungsversuche – auch von Mitarbeitenden – und Entführungen gegen Lösegeldzahlungen treten vermehrt auf und sind mittlerweile in vielen Teilen der Welt und auch in Europa eine reale Gefahr. Jedes Unternehmen kann hiervon betroffen werden, gerade bei Reise- und Geschäftstätigkeiten im Ausland.
Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ist gesetzlich verankert. Unternehmen sind verpflichtet, den Angestellten gegenüber Vorsicht und Umsicht walten zu lassen, um Risiken zu vermeiden und vorhersehbare Schäden zu verhindern.
Eine K&R Versicherung deckt nicht nur Löse- und Erpressungsgelder ab, sondern auch Kosten für professionelle Sicherheitsberater. Weitere Bestandteile sind zum Beispiel Kosten für politisch bedingte Eilrückführungen sowie Kosten für Genesung, Rehabilitation und Personenschäden.
Gerne stehen Ihnen unsere Experten für eine Beratung rund um eine Versicherungslösung zur Verfügung.
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Berufshaftplicht-Versicherung (PI)
Die Berufshaftplicht-Versicherung ist eine Vermögensschaden-Versicherung für gewisse Berufe, welche im Rahmen einer Fehlberatung, von fahrlässigen Versäumnissen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung Dritten gegenüber einem erhöhten Risiko für Schadenersatzklagen ausgesetzt sind. So zum Beispiel wer als Architekt einen Planungsfehler begeht, als Arzt eine Fehldiagnose erstellt oder als Anwalt eine Frist verpasst.
Gewisse Berufsgattungen müssen per Gesetz eine Berufshaftpflicht-Versicherung abschliessen, zum Beispiel Anwälte. Weitere Berufe, für welche eine Berufshaftpflicht-Versicherung sinnvoll ist, sind Ingenieure, Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater, Vermögensverwalter, etc.
Oftmals kann eine Berufshaftpflicht-Versicherung in Kombination mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung, welche die Haftung von Unternehmen für Personen- und Sachschäden deckt, sowie einer Vertrauensschaden-Versicherung, welche die Firma zum Beispiel vor Diebstahl durch Mitarbeitende oder Dritte deckt, abgeschlossen werden.
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Haftpflichtversicherung für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (EPL-Versicherung)
EPL deckt Unternehmen sowie deren Mitarbeitende für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis im Falle von Diskriminierung, ungerechtfertigter Kündigung, übergangener Beförderung oder sexueller Belästigung und anderen Gründen.
Eine – erfolgte oder behauptete – Diskriminierung kann aufgrund des Alters, Geschlechts, Rasse, Religion, Herkunft, sexueller Neigung etc. entstehen. Die Versicherung deckt sowohl die Abwehr unbegründeter Ansprüche als auch die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten sowie Entschädigung (Genugtuung)  im Rahmen der Versicherungssumme.
Auch Ansprüche von Kunden oder Vertragspartnern einer Firma können normalerweise gedeckt werden. Schadenersatzforderungen aufgrund von Diskriminierung haben in der Schweiz in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere in Fällen von Kündigung, die auf Diskriminierung oder Whistle Blowing zurückzuführen sind.