Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in zwei Etappen in Kraft gesetzt.
Per 1. Juli 2021 wurde der bezahlte 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer kranken oder verunfallten Kindern eingeführt.