Arbeiten nach Erreichen des Referenzalters (früher Rentenalter)

23. Februar 2026
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Immer mehr Personen entscheiden sich, über das ordentliche AHV-Referenzalter hinaus weiterzuarbeiten – sei es in reduzierter Funktion, in Teilzeit oder im bisherigen Pensum. Für Unternehmen und Arbeitnehmende stellen sich dabei zahlreiche Fragen zu Sozialversicherungen, Vorsorge und Steuern. Welche AHV-Beiträge sind weiterhin geschuldet? Kann die AHV-Rente aufgeschoben werden? Wie wirkt sich die Weiterbeschäftigung auf die berufliche Vorsorge (BVG), die Unfall- und Krankentaggeldversicherung oder die Säule 3a aus? Welche steuerlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?

Informationsblatt zum Arbeiten nach Erreichen des Referenzalters

Erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Auswirkungen einer Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Referenzalters:

  • AHV-Beitragspflicht und Freibetrag
  • Möglichkeiten des Rentenaufschubs
  • Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge (BVG)
  • Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit
  • Steuerliche Aspekte bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit und Rentenbezug

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.