Ihr Versicherungsschutz bei einem Stromausfall – so tappen Sie nicht im Dunkeln

9 Dezember 2022
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Seit Monaten ist der Begriff der «Strommangellage» täglich in den Medien zu lesen und zu hören und wurde sogar zum Wort des Jahres 2022 gewählt. Das Thema beschäftigt uns alle. Gerade Unternehmen sind von einer drohenden Strommangellage betroffen, weil sie die zu erwartenden Vorgaben strikte einhalten müssen – mit entsprechenden Auswirkungen auf den Betrieb. Wie unterscheidet sich eine Strommangellage von einem Blackout und wie steht es um einen möglichen Versicherungsschutz? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Situation haben wir hier für Sie zusammengestellt.

 

Was ist eine Strommangellage?

Von einer Strommangellage sprechen wir, wenn ein Mangel an elektrischer Energie im gesamten Energiekreislauf besteht. Dies geschieht, wenn die Nachfrage nach Strom das Angebot übersteigt. Im Winterhalbjahr kann dies eher vorkommen als im Sommerhalbjahr, weil der Energieverbrauch in dieser Jahreszeit üblicherweise stark zunimmt und die inländische Produktion zur Nachfragedeckung nicht ausreicht. In solchen Phasen ist die Schweiz auf Stromimporte angewiesen. Dieses strukturelle Problem verstärkt sich durch die global ansteigende Nachfrage nach Strom, die aufgrund von Bevölkerungswachstum, steigendem Wohlstand und fortschreitender Elektrifizierung zustande kommt. Es kann in der Folge zu eingeschränkten Produktions-, Übertragungs- oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder sogar Monate kommen.

 

Was passiert bei einer Strommangellage in der Schweiz?

Eine Strommangellage zeichnet sich im Voraus ab und tritt nicht von einer Minute auf die andere ein. Für die Regelung einer Strommangellage ist der Bund zuständig, welcher mögliche Bewirtschaftungs-massnahmen bis hin zu vorangekündigten temporären Stromabschaltungen anordnen kann. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) stuft die Massnahmen je nach Ausprägung der zu erwartenden Mangellage ab. So kann es in einer ersten Phase an die Bevölkerung appellieren, auf freiwilliger Basis Strom zu sparen. Das dabei zu erwartende Einsparpotential liegt bei rund 5 Prozent. Reicht das nicht aus, um die Mangellage zu beheben, wird die zweite Eskalationsstufe ausgerufen: nicht zwingend notwendige Anwendungen wie Rolltreppen, Schaufensterbeleuchtungen und ähnliches werden verboten. Das Einsparpotential liegt bei diesen Verboten bei weiteren 5 Prozent. In der dritten Stufe werden den Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über 100 MWh Stromkontingente zugeteilt. Die Kontingente werden je nach benötigter Einsparmenge bei 5, 10 oder 15 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraums festgelegt. Auf der letzten Eskalationsstufe wird der Strom für 4 oder 8 Stunden gebietsweise abgestellt. Dazwischen gibt es 4 Stunden Strom, bevor wieder abgestellt wird. Sämtliche Anordnungen kommen vom Bund. Die Umsetzung wird aber den Schweizer Verteilnetzbetreibern delegiert. Sie kümmern sich um die korrekte Kontingentierung und definieren die Abschaltpläne, um jederzeit ein stabiles Stromnetz garantieren zu können.

 

Wann sprechen wir von einem Blackout?

Ein lokaler Stromausfall oder auch ein grossflächigerer Blackout tritt plötzlich und ohne Vorankündigung auf. Eine Verkettung unglücklicher Umstände kann dazu führen. Die Ursachen sind vielfältig und die Auswirkungen ebenso. Ein plötzlicher Ausfall im Stromnetz hat zur Folge, dass die Energie nicht mehr zu den Konsumentinnen und Konsumenten transportiert werden kann – dann bleibt es dunkel und es wird kalt. Die Dauer einer Strommangellage ist in der Regel absehbarer als bei einem unerwarteten Blackout.

 

Lässt sich eine Strommangellage versichern?

Ein Risiko lässt sich in der Regel nur versichern, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem die Zufälligkeit des auslösenden Ereignisses und die Möglichkeit der räumlichen und zeitlichen Diversifikation. Eine Strommangellage tritt nicht unerwartet oder zufällig ein. Sie zeichnet sich Wochen oder Monate vorher ab und ist damit in gewisser Weise vorhersehbar. Zudem ist eine Strommangellage nicht diversifizierbar, da mehrere Länder gleichzeitig betroffen sein können. Das Risiko lässt sich nicht auf eine Sparte oder eine Branche eingrenzen, es ist zu grossflächig. Aus diesen Gründen ist eine Strommangellage – und damit auch die Konsequenzen, die zum Beispiel aus einer staatlich verordneten Stromabschaltung resultieren können – nicht versicherbar.

 

Ein Blackout kommt unerwartet

Ein Blackout erfüllt die Kriterien der Versicherbarkeit: Er ist nicht vorhersehbar, tritt plötzlich ein, hat in der Regel weniger grossflächige geografische Auswirkungen und ist in unserem Zeitalter zeitlich begrenzt. Deshalb kann ein Blackout «diversifiziert» werden. Zudem sind die Schäden im Vergleich zu einer Strommangellage aufgrund der geografischen Begrenzung meist überschaubar. Ob Privatversicherer Lösungen für Unternehmen im Falle eines Blackouts anbieten oder nicht, liegt in ihrem individuellen Ermessen.

 

Zusätzliche Anforderungen an den möglichen Versicherungsschutz für Blackouts

Neben der Unvorhersehbar- und der Plötzlichkeit ist ein weiteres zwingendes Kriterium, dass der eingetretene Schaden durch den Blackout verursacht wurde. Das heisst, dass der Stromausfall die direkte Ursache für einen Schaden an Gebäuden, Maschinen, Einrichtungen oder Waren ist. Dies gilt sowohl für die Gebäude-, die Sach- als auch die technische Versicherung. Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung und den damit verbundenen möglichen Rückwirkungsschäden ist die Ausgangslage dieselbe. Allfällige Leistungen sind auch hier mit dem Eintritt eines versicherten Sachschadens verknüpft.

 

Verlingue unterstützt Sie wie immer sehr gerne, nicht nur bei Fragen zu diesem Thema, sondern bei allen versicherungsbezogenen Fragen.