KTG-Reform 2027: Was ändert sich für Arbeitgeber?

20. Oktober 2026
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Fachliche Prüfung: Sascha Bossard, Leiter Personenversicherungen und Consultants

Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln in der Krankentaggeldversicherung (KTG)

Das revidierte Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Versicherer bringt zwei wichtige Verbesserungen: Unternehmen erhalten einen besseren Schutz, wenn sie keine Anschlussversicherung mehr finden, und bei einem Versichererwechsel werden die Zuständigkeiten für laufende Krankheitsfälle klarer geregelt. Die Reform wird von den Versicherern getragen, die zusammen über 90 % des Schweizer KTG-Marktes abdecken.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keine KTG-Versicherung mehr findet?

Ab 2027 sorgt ein neues Auffangnetz dafür, dass betroffene Unternehmen eine Versicherungslösung erhalten können.

Bisher konnten Unternehmen nach einer Kündigung durch den KTG-Versicherer Schwierigkeiten haben, einen neuen Anbieter zu finden. Besonders bei hohen Schadenkosten oder vielen Langzeiterkrankungen war eine Anschlussversicherung teilweise kaum erhältlich. Ohne Versicherung mussten Arbeitgeber die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit selbst finanzieren (Risiko der vertragslosen Haftungsfalle nach OR 324a).

Neu wird über den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) ein verbindliches Zuweisungsverfahren eingeführt. Findet ein Unternehmen nachweislich – durch mindestens drei schriftliche Ablehnungen von Versicherern – keinen Anbieter, wird ihm einer zugeteilt.

Dabei gelten zwei wichtige Bedingungen:

  • Prämienobergrenze: Der Prämiensatz darf höchstens das Dreifache des bisherigen Satzes betragen (Steigerung um maximal +200%).
  • Mindestvertragsdauer: Der Versicherer darf den Vertrag während zwei Jahren weder ordentlich noch aufgrund eines Schadenfalls kündigen.

Das Auffangnetz bietet mehr Sicherheit, kann jedoch mit deutlich höheren Prämien verbunden sein.

Wer bezahlt das Krankentaggeld bei einem Versichererwechsel?

Bei Unklarheiten über die Zuständigkeit muss der bisherige Versicherer die Taggeldzahlungen zunächst weiterführen.

Beim Wechsel des KTG-Versicherers konnte es bisher zu Verzögerungen kommen, wenn Mitarbeitende bereits erkrankt waren oder sich eine Erkrankung im Übergangszeitraum zeigte.

Das revidierte FZA regelt diese strikte Vorleistungspflicht klarer: Der bisherige Versicherer übernimmt zunächst die Zahlungen. Die beteiligten Versicherungsgesellschaften klären anschliessend untereinander, wer die Kosten endgültig trägt. Damit sollen Unterbrüche bei den Taggeldzahlungen vermieden werden.

Was sollten Arbeitgeber jetzt beachten?

Trotz der neuen Absicherung bleibt es wichtig, Krankheitsabsenzen frühzeitig zu reduzieren und die Versicherungssituation regelmässig zu überprüfen.

Zwei Massnahmen stehen im Vordergrund:

  1. Betriebliches Gesundheitsmanagement stärken

Langzeiterkrankungen, insbesondere aufgrund psychischer Belastungen, treiben die Schadenkosten oft massiv in die Höhe und gefährden die Vertragssicherheit. Mit der Dienstleistung Verlingue BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) unterstützt Verlingue Unternehmen gemeinsam mit spezialisierten Gesundheitspartnern dabei, Absenzen zu reduzieren, erkrankte Mitarbeitende frühzeitig zu begleiten und ihre Wiedereingliederung zu fördern.

  1. Versicherungsschutz frühzeitig überprüfen

Zeichnen sich steigende Schadenkosten oder eine mögliche Kündigung ab, empfiehlt sich eine rechtzeitige Marktprüfung. Die Spezialisten von Verlingue analysieren die bestehende KTG-Lösung und unterstützen Unternehmen proaktiv bei Ausschreibung und Verhandlung am Markt.

Fazit: Mehr Sicherheit für Arbeitgeber

Die KTG-Reform 2027 verbessert die Absicherung von Unternehmen und Mitarbeitenden. Das neue Auffangnetz reduziert das Risiko, ohne Anschlussversicherung dazustehen. Gleichzeitig schafft die Vorleistungspflicht mehr Klarheit bei einem Versichererwechsel.

Eine vorausschauende Betreuung der KTG-Versicherung bleibt jedoch entscheidend, um hohe Schadenkosten und steigende Prämien möglichst zu vermeiden.

Verlingue unterstützt Unternehmen bei der Überprüfung ihrer Krankentaggeldversicherung und beim Aufbau eines wirksamen betrieblichen Gesundheitsmanagements.