Elementarschaden-versicherung in Italien wird obligatorisch

26. Mai 2025
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Elementarschadenversicherung in der Schweiz

In der Schweiz ist die gesetzliche Regelung zur Elementarschadenversicherung seit Langem etabliert. Durch den Zusammenschluss privater Versicherer im sogenannten Elementarschaden-Pool wird das Risiko gemeinsam getragen und auf dem globalen Rückversicherungsmarkt eingekauft. Dies ermöglicht es, Elementarrisiken für alle Versicherungsnehmenden zu einer einheitlichen, tragbaren Prämie abzusichern.

Gesetzliche Neuerung in Italien

Nun zieht auch Italien nach: Aufgrund der zunehmenden Zahl und Intensität existenzbedrohender Naturereignisse wird dort die Elementarschadenversicherung für Unternehmen gesetzlich geregelt.

Ab dem 1. Oktober 2025 (bzw. 1. Januar 2026 für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis EUR 10 Millionen) wird die Absicherung gegen folgende Risiken verpflichtend:

  • Erdbeben
  • Überschwemmung
  • Erdrutsch
  • Hochwasser
  • Überlauf von Stauseen

Einheitliche Mindeststandards für Deckung und Selbstbehalt

Der italienische Staat schreibt nicht nur die Versicherungspflicht vor, sondern definiert auch den Umfang der Deckung sowie den Selbstbehalt, den Unternehmen selbst tragen müssen.

Mit dieser Massnahme soll die Resilienz der Wirtschaft gegen Naturkatastrophen gestärkt und eine bessere Risikoverteilung im Versicherungswesen erreicht werden.